TANDEM – Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen

Die ambulanten Hilfen sind differenzierte, auf den Einzelfall abgestimmte pädagogische Hilfsangebote, bei denen die Ziele, Formen und Leistungen der Betreuung variieren. Sie sind alltagsnahe und lebensweltorientierte integrative Unterstützungen für Familien, Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige. Es sind längerfristig angelegte Hilfen (ca. 1-2 Jahre) mit aufsuchendem Charakter und der Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Die Mitarbeiter der Hilfen zur Erziehung sind in Chemnitz und im Erzgebirgskreis tätig.

Alle diese nachfolgenden Hilfen werden über die Jugendämter bewilligt und finanziert.
Gern können Sie von uns eine Erstberatung nutzen. Melden Sie sich dazu bitte bei uns.

Flexible ambulanten Hilfen:

§ 27.2 SGB VIII,

  • Beratungsschein (Nachbetreuung) für Hilfen nach § 27.2SGB VIII;

Flexible ambulante Hilfen sind ein ganzheitliches Angebot zur Bewältigung situativer oder struktureller Krisen. Familien werden unterstützt und begleitet, damit sie ihre Ressourcen wiederentdecken, neu erschließen und erweitern können und somit zu einer selbständigeren Lebensführung kommen. Die Hilfen zielen auf die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, damit diese sich ihrem Lebensumfeld zurechtfinden.

Erziehungsbeistand­schaft (EB):

§ 30 SGB VIII;

Erziehungsbeistandschaft soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern

Familien unterstützende Co-Arbeit:

§ 27.2 oder 31 SGB VIII;

Bei der familienunterstützenden Co-Arbeit wird im Rahmen einer sozialpädagogischen Hilfe die Tätigkeit einer Fachkraft nach § 72 SGB VIII durch nicht sozialpädagogisches Personal ergänzt und unterstützt, um die Eltern insbesondere hinsichtlich der Betreuung und Versorgung des Kindes/ der Kinder und der Führung des Haushaltes zu befähigen (lebenspraktische Betreuung und Begleitung bezüglich der Grundversorgung in der Familie).

Hilfe für junge Volljährige:

§ 41 SGB VIII i. V. m. § 30 SGB VIII,

  • Beratungsschein (Nachbetreuung) für junge Volljährige nach § 41 i.V.

m. § 30 SGB VIII

Bei den Hilfen für junge Volljährige soll die sozialpädagogische Unterstützung eine selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung des jungen Menschen erreichen. Entwicklungsbedingte Einschränkungen der jungen Menschen sollen durch die Unterstützungsleistungen ausgeglichen und ein selbstbestimmtes Leben innerhalb der Gesellschaft und die Unabhängigkeit von der Betreuung erreicht werden.

Sozialpädagogische Familienhilfe:

§ 31 SGB VIII,

Die SPFH stärken u. a. die Selbsthilfekompetenzen der gesamten Familie durch eine gezielte Verbindung sozialpädagogischer und alltagspraktischer Hilfen.

Kontaktmöglichkeiten

Ansprechpartner*innen für Hilfe zur Erziehung - TANDEM

Allgemeine Anfragen an das Team bitten wir an die E-Mailadresse tandem@regenbogenbus.de zu richten.